DSGVO und handschriftliche Mailings

Mailings in Handschrift werden wahrgenommen.

DSGVO, was geht?

Hat Ihr Kunde per Double-Opt-In-Verfahren einem Kontakt über elektronische Medien zugestimmt? Nein? Dann ist dieser Kanal nur über das Risiko von Strafen nutzbar. Die steile Zunahme der verhängten Busgelder zeigt, dass viele Unternehmen das so noch nicht akzeptieren. Aber selbst wenn die Einwilligung vorliegt, bedeutet dies noch lange nicht, dass der Kunde der Nachricht die gewünschte Aufmerksamkeit entgegen bringt.

Für den Postweg gibt es keine Beschränkungen. Weder bei Privat- oder Geschäftskunden ist eine vorherige Einwilligung erforderlich.

Totgeglaubte leben eben doch länger.

Der Brief wurde durch das Fax, das Fax durch die E-mail, die E-mail durch den Instant Messanger abgelöst. Das Paradigma ist: nur noch auf elektronischem Weg zu kommunizieren.

Es zerfällt mit der Benchmark des alt bewährten Briefs. Dabei liegt es auf der Hand. Auf der Bühne des Posteingangs ist man wegen der zunehmenden Digitalisierung fast alleine. Nutzen Sie sie für Ihren Auftritt um außerhalb des üblichen Medien-Rauschen Aufmerksamkeit für Ihre Unternehmenskommunikation zu erzeugen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.